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Was Darf denn eigendlich ein Stomaversorger – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Was Darf denn eigendlich ein Stomaversorger

Beitrag von charla » 03.10.2014, 12:36

Hallo an alle!
Ich habe eine etwas andere Version der Versorgungsbestellung.
Mein Ileostoma hab' ich jetzt seit drei Jahren.
Ich bin immer noch bei der Firma, die mich schon im KH versorgt hat
und habe auch mit der Stomatherapeutin, die ins KH geht, immer noch Kontakt.
Die ST, die zu mir nach Hause kommen würde, habe ich nur 2- oder 3mal gehabt,
dann habe ich sie quasi "abbestellt", weil ich gut zurecht komme und andere sie
vielleicht nötiger brauchen.
Meine Versorgung bestelle ich monatlich über Mail,
bekomme dann ein paar Tage später ein Päckchen,
denn das Sanihaus liegt ca. 20 km entfernt.
Das Rezept erhalte ich von der HÄ, seit ca. 1 1/2 Jahren immer für 3 Monate.
Es war zwar etwas schwierig, von der KK die entsprechende Auskunft zu bekommen,
daß das möglich ist, und dann, dass die HÄ das macht, denn sie wollte von der KK
eine Bestätigung, dass sie das darf.
Nach hartnäckiger Verhandlung mit der Hotline hatte ich dann die SB der KK am Telefon
und dann war es innerhalb einer Viertelstunde erledigt.
Bis ich der Praxis Bescheid geben konnte, dass die KK anruft, war alles schon geklärt.
Seitdem läuft die Sache vollkommen problemlos.
Ich hole 1 x im Quartal das Rezept von der HÄ, unterschreibe und schicke es an das Sanihaus.
Das ist meine Version, mit der ich sehr zufrieden bin.
Viele Grüsse
charla :winke:

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charla

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