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#behindernisse - Twitter-User reden Klartext – Seite 3

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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73 Beiträge • Seite 3 von 81, 2, 3, 4, 5, 6 ... 8

#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von Trudi » 26.02.2016, 01:17

Leider eigentlich gar nicht, liebe Sonny!

Denn eigentlich braucht man, glaube ich - man korrigiere mich bitte bei Schmarrn - 70% um diesen Schlüssel zu kriegen!

Nun ist aber dieser GdB mit Stoma soooo schwer nicht zu bekommen, v.a., wenn man noch ein bissi psychische Belastung durch die Krankheit geltend machen kann!

Lies mal hier nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
Da steht alles drin!
Der entspreche GdB ab 50% würde dir auch Steuervorteile, Arbeitszeitermäßigung und mehr Urlaub bringen!
Denk also mal darüber nach!

Den Schlüssel bekämest du dann beim Cbf in Darmstadt!
Vielleicht reicht aber auch eine Bescheinigung deines Docs über das Stoma. Das kann ich dir nicht sagen, da müsstest du da anrufen!

Alles Gute!

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Trudi

Mitglied

#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von 1margot2 » 26.02.2016, 08:01

Hallo,

du hast schon Recht, ab 70 % bekommt man den Schlüssel. Man muss eine Kopie
des Schwerbeh.Ausweises mitschicken und bekommt den Schlüssel.
Aber bei Stoma gibt es die ersten 5 Jahre auf jeden Fall 100 %. Danach wird man
auf ca. 50 % runtergestuft.

Aber gerade in großen Kaufhäusern oder sogar an Raststätten sind andere Schlösser
eingebaut, sodaß man sich melden muß, um den Schlüssel zu bekommen. Ich habe deshalb
schon mehrere private Betreiber dieser Toiletten angeschrieben (s.auch Nürnberger Bahnhof),
aber diese Toiletten sind entweder für alle zugänglich oder haben separate Schlösser.
Alles schon erlebt.

Aber der Schlüßel paßt nun überall, sei es in Österreich, Italien, Kroatien usw.

Liebe Grüße aus dem sehr kalten und verschneiten Allgäu
Margot

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1margot2

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Beitrag von Sonny74 » 26.02.2016, 09:14

Ok, vielen Dank!
Da die ersten 5 Jahre bei mir schon "lange" rum sind, hat sich das dann wohl erledigt :hmm:

Wünsche Euch einen schönen Tag aus dem verschneiten München :winke:

Sonny

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Sonny74

Mitglied

#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von Trudi » 26.02.2016, 12:53

Hallo Sonny

Wenn das Stoma noch hast, dann könntest du es zumindest versuchen!
Dazu ein paar psychische Malaisen und es dürfte klappen. Vielleicht rufst du auch beim CBF an und schilderst deine Situation....

Versuch macht kluch!

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Trudi

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#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von fluse » 26.02.2016, 14:27

Einfach kopie von Arztbrief oder irgendeiner Unterlage, die Di h als Stomaträger identifiziert zu Bitte um Schlüssel beilegen.
Zu Christians Frage - Ich überlege mir durchaus , wann und wie ich vor Veranstaltungen esse, und ich bedenke auch die generellen Toilettenmöglichkeiten und Pausen ec. Mit Gruseln denke ich an ein sehr festliches Event, klassis he Musik, vorher längere Anfahrt, Hitze, etwas mehr getrunken, und ich merke ziemlich bald, wie sich mein Beutel füüüllt. Irgendwann habe ich den Mut aufgebracht, mich zwischen Abendroben, Abendschühchen und Fackeln durchzuquetschen, bedacht mit den entsprechenden Blicken. Habs grad noch so geschafft aber das bleibt einem im Hinterkopf

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fluse

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#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von Gronaucamper » 26.02.2016, 14:32

Hallo,
habe den Schlüssel auch mit 50% bekommen. Hatte allerdings den ärztlichen Befund, das ich Stomaträger bin mit beigefügt. Vielleicht sollte man über eine Plakette für den Schlüsselbund mal nachdenken, den bis ich den Schwerbehindertenausweis in der Hand habe, ist es sicherlich schon zu spät! :x

Gruß Volker :winke:

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Gronaucamper

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#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von 1margot2 » 26.02.2016, 15:13

Hallo,

also seit ich den Schlüßel habe - seit 2009 - habe ich noch nirgends meinen
Schwerbh.Ausweis zeigen müssen.
Nur einmal, als keine Toilette in der Nähe war und in der freien Natur war es
zu kalt, ging ich in ein Restaurant. Dort MÜSSEN sie uns auf die Toilette lassen,
auch wenn man nichts verzehrt. Da wollte sie den Ausweis sehen. Aber kein
Problem, ich habe ihn ja immer dabei, wenn ich weggehe, alleine schon wegen
Parken.

Bis bald
Margot

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1margot2

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#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von uwe2111 » 26.02.2016, 18:45

1margot2 hat geschrieben:Hallo,

also seit ich den Schlüßel habe - seit 2009 - habe ich noch nirgends meinen
Schwerbh.Ausweis zeigen müssen.
Nur einmal, als keine Toilette in der Nähe war und in der freien Natur war es
zu kalt, ging ich in ein Restaurant. Dort MÜSSEN sie uns auf die Toilette lassen,
auch wenn man nichts verzehrt. Da wollte sie den Ausweis sehen. Aber kein
Problem, ich habe ihn ja immer dabei, wenn ich weggehe, alleine schon wegen
Parken.

Bis bald
Margot


Hallo Margot,
gibt es dafür auch eine Rechtsvorschrift? Ich bin bei meiner Suche danach nur auf die Antwort eines RA zu dieser Frage gestoßen, die ich mal anhänge:

Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.

Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.

Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.

Hieraus folgt, daß es die Entscheidung des Inhabers des Betriebes ist, ob er Passanten die Benutzung seiner Toiletten gewährt oder nicht. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.

Wenn ein Inhaber einer Gaststätte einer Person, die nicht Gast bei ihm ist, die Benutzung verweigert, so hat diese hier keinerlei rechtliche Handhabe. Sie kann allenfalls eine andere Gaststätte aufsuchen, um dort um die Benutzung anzufragen oder auf eine öffentliche Toilette zurückgreifen.

Die Freistellung der Benutzung der Toiletten durch die Öffentlichkeit ist folglich eine freie Entscheidung des jeweiligen Gastwirtes.In manchen Städten gibt es Vereinbarungen zwischen bestimmten Gastronomen und der Gemeinde, wonach die Öffentlichkeit die Toiletten der der Vereinbarung angeschlossenen Betriebe nutzen darf (z.B. Radolfzell). Einen generellen Rechtsanspruch auf die Toilettenbenutzung gibt es aber nicht.

Möglicherweise kann eine solche Verweigerung so etwas wie eine "Unterlassene Hilfeleistung" sein. Dafür müssen allerdings mehr Voraussetzungen vorliegen, als blosser Druck auf der Blase.

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uwe2111


#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von afkule » 26.02.2016, 20:32

Hallo Uwe und alle anderen,

ich kann mir schwerlich vorstellen, dass entsprechende Rechtsvorschriften gibt. Ein Geschäft, egal ob Supermarkt oder Gaststätte ist ein privater Betrieb. Insofern hat jeder Inhaber die Möglichkeit, Gäste oder Kunden abzulehen und natürlich erst recht Besucher, die nicht einmal Gäste oder Kunden sind. Wenn man freundlich fragt, so habe ich es bisher erlebt, wird man eigentlich nicht abgewiesen. Und gerne lege ich dann noch 50 Cent oder einen Euro auf den Tresen.

Aber mir geht es auch so, dass ich mir genau überlege, wo wir hinfahren, was ich trinke und wo Toiletten in der Umgebung sind. Ich habe mir jetzt 2 Apps aufs Handy geladen, die Toiletten anzeigen.

Den Euroschlüssel habe ich auch bestellt. Es hat gereicht, dass ich mein Urostoma angegeben habe mit der Kopie des Schwerbehindertenausweises. Ein Merkzeichen habe ich nicht. Da habe ich den Schlüssel auch ohne Probleme bekommen.

Gruß Afkule

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afkule

Mitglied

#behindernisse - Twitter-User reden Klartext

Beitrag von uwe2111 » 26.02.2016, 20:54

Das sehe ich ja auch so, bzw. so wie es im roten Text steht. Daher auch meine Frage an Margot auf welcher Grundlage Gaststätten uns auf das WC lassen MÜSSEN. Gerade weil es so betont wurde, dachte ich mir, dass Margot in dieser Sache mehr weiß.

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uwe2111


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